Verkehrsrecht

  • Über­nah­me der ge­sam­ten Un­fall­scha­dens­re­gu­lie­rung, ins­be­son­de­re der Gel­tend­ma­chung von Sach- und Per­so­nen­schä­den ge­gen­über Ver­si­che­run­gen
  • Geltendmachung von Rechten gegenüber der eigenen Teil- bzw. Vollkaskoversicherung
  • Ver­tre­tung in Buß­geld- und Ver­kehrs­straf­ver­fah­ren
  • Hilfe bei der Reduzierung von Punkten im Verkehrszentralregister
  • In­te­res­sen­ver­tre­tung bei dro­hen­dem und er­folg­tem Ent­zug der Fahr­er­laub­nis

Rechts- und Fachanwalt Wolfgang Herrmann hat für Sie bereits einige Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt.

 

 

Wie können wir Ihnen helfen?

Vereinbaren Sie mit uns einen ersten Beratungstermin.

Im ersten Gespräch werden wir Sie über die Erfolgsaussichten, die Kosten und Risiken in­formieren. Sie können dann entscheiden, in­wieweit wir für Sie tätig werden. Damit wir uns von Anfang an einen umfassenden Überblick hinsichtlich Ihrer Fragestellungen verschaffen können, bitten wir Sie folgende Unterlagen – soweit vorhanden – zum Besprechungstermin mitzubringen:

  • Unfallskizze
  • Polizeibericht
  • Unfallgutachten, falls vorhanden
  • ev. Anhörung und Bußgeldbescheid

Von den Originalen werden wir ggf. Kopien für unsere Akte anfertigen.

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Kanzlei Lesueur & Herrmann
Wormser Straße 25
67346 Speyer

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