Arbeitsrecht
Einen erheblichen Teil unserer Lebenszeit verbringen wir am Arbeitsplatz. Kein Wunder, dass es dabei auch zu Konflikten kommen kann, welche zu Maßnahmen wie Abmahnungen und Kündigungen etc. ausarten können. Dies führt nicht selten zu Prozessen vor den Arbeitsgerichten, welche durch eine Fülle von Urteilen und Beschlüssen das Arbeitsrecht ständig weiter entwickeln. So vergeht fast kein Tag, an dem das Bundesarbeitsgericht nicht mehrere Entscheidungen verkündet.
Sollten Sie Hilfe auf den nachfolgenden Teilgebieten benötigen, steht Ihnen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Herrmann gerne zur Seite, welcher aufgrund seiner speziellen Ausbildung und der ständigen Weiterbildung Sie jederzeit kompetent beraten und vertreten kann.
- Gestaltung von Arbeitsverträgen, unter Berücksichtigung der EU-Datenschutzgrund-VO (DS-GVO), des ab dem 25.05.2018 in Kraft befindlichen neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), der anwendbaren Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen sowie der jeweiligen Befristungsmöglichkeiten
- Beratung von Arbeitgebern bei Personalentscheidungen wie z.B. Versetzungen, Abmahnungen, Änderungskündigungen und Beendigungskündigungen sowie der Erfüllung der Hinweispflichten gemäß der EU-Datenschutzgrund-VO (DS-GVO)
- Beratung bzgl. des betrieblichen Eingliederungsmanagements (bEM)
- Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor den Arbeitsgerichten, insbesondere im Zusammenhang mit Kündigungen, ausstehendem Arbeitsentgelt und Urlaubsabgeltung, auch bei längerer Krankheit
- Reaktion auf Abmahnungen wie z.B. Gegendarstellung
- Änderung und Erstellung von Arbeitszeugnissen
- Höhergruppierung bei Tätigkeit in einer Serviceeinheit gemäß TVöD/VKA
- Durchsetzung von Abfindungen
- Verhandlung und Gestaltung von Aufhebungsvereinbarungen unter Berücksichtigung der sozialrechtlichen und steuerrechtlichen Konsequenzen
- Teilzeit und Altersteilzeit, wie z.B. Anspruch auf Aufstockung auf Vollzeit sowie Störungen beim Blockmodell durch Krankheit in aktiver Phase
- Mutterschutz und Elternzeit
- Beratung von schwerbehinderten Menschen und Vertretung ihrer Interessen gegenüber dem Integrationsamt sowie dem Arbeitgeber
- Klärung von Fragen im Zusammenhang mit Berufsunfähigkeit (BU), Erwerbsminderung und Vertretung der Interessen der Betroffenen
- Beratung von Arbeitgebern und Betriebsräten im Zusammenhang mit der Vereinbarung von Interessenausgleichen und Sozialplänen sowie im Hinblick auf die EU-Datenschutzgrund-VO (DS-GVO)
- Recht der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) sowie Fragen der Scheinselbständigkeit und der Werkverträge
- Recht des öffentlichen Dienstes, u.a. TVÖD und TVL
Rechts- und Fachanwalt für Arbeitsrecht Wolfgang Herrmann hat für Sie bereits einige Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengestellt.