In welchen Fällen sollte bei einem Verkehrsunfall ein Rechtsanwalt beauftragt werden?

Auch in scheinbar einfach gelagerten Unfallsituationen ist zu berücksichtigen, dass die Haftpflichtversicherung des Gegners grundsätzlich nur ihr eigenes wirtschaftliches Interesse verfolgt, nämlich ihre Kosten gering zu halten. Ein vom Unfallbeteiligten beauftragter Rechtsanwalt ist dagegen unabhängig und vertritt lediglich die Interessen seines Mandanten. Er kennt auch weniger bekannte Schadenspositionen wie z.B. den Haushaltsführungsschaden im Falle einer Verletzung und setzt diese durch.

Deswegen ist es auch bei den so genannten klaren Fällen sinnvoll, einen Anwalt mit der Unfallregulierung zu beauftragen. Anderweitige Ratschläge der gegnerischen Versicherung sollte man aus oben genannten Gründen nicht befolgen.

 

Wer übernimmt in solchen Fällen die Anwaltskosten?

Da die Anwaltskosten genau wie die Kosten des Sachverständigen zu dem zu ersetzenden Schaden gehören, werden diese bei 100%iger Haftung in vollem Umfang von der gegnerischen Versicherung erstattet.

Bei einer Haftungsteilung ist ein Teil davon vom Mandant bzw. von dessen Verkehrsrechtsschutzversicherung zu tragen.

 

Wie können wir Ihnen helfen?

Vereinbaren Sie mit uns einen ersten Beratungstermin.

Im ersten Gespräch werden wir Sie über die Erfolgsaussichten, die Kosten und Risiken in­formieren. Sie können dann entscheiden, in­wieweit wir für Sie tätig werden. Damit wir uns von Anfang an einen umfassenden Überblick hinsichtlich Ihrer Fragestellungen verschaffen können, bitten wir Sie folgende Unterlagen – soweit vorhanden – zum Besprechungstermin mitzubringen:

  • Unfallskizze
  • Polizeibericht
  • Unfallgutachten, falls vorhanden
  • ev. Anhörung und Bußgeldbescheid

Von den Originalen werden wir ggf. Kopien für unsere Akte anfertigen.

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Kanzlei Lesueur & Herrmann
Wormser Straße 25
67346 Speyer

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