Miet- und WEG-Recht

Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft mit zahlreichen Rechten und Pflichten. Sowohl diese als auch die Befugnisse und Ver­pflich­tun­gen eines Wohnungsverwalters sind in dem Woh­nungs­ei­gen­tums­ge­setz (WEG) ge­re­gelt. Sowohl auf diesem Gebiet als auch im bekanntermaßen sehr konfliktträchtigen Miet­recht steht Ihnen Rechtsanwalt Wolfgang Herrmann aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und ständigen Fortbildung mit Rat und Tat gerne zur Seite:

  • Bearbeitung sämtlicher im Zusammenhang gewerblicher und privater Mietverhältnisse auftretender Fragestellungen, wie z.B. von Mietverträgen, Kündigungen, Mieterhöhungen etc.
  • Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern und Hausverwaltungen in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts
  • Durchsetzung von Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft wie rückständiges Hausgeld, Sonderumlagen usw.
  • Vertretung in Miet- und Räumungsstreitigkeiten
  • Vertretung in Verfahren der Teilungsversteigerung und Zwangsversteigerung

Wie können wir Ihnen helfen?

Vereinbaren Sie mit uns einen ersten Beratungstermin.

Im ersten Gespräch werden wir Sie über die Erfolgsaussichten, die Kosten und Risiken in­formieren. Sie können dann entscheiden, in­wieweit wir für Sie tätig werden. Damit wir uns von Anfang an einen umfassenden Überblick hinsichtlich Ihrer Fragestellungen verschaffen können, bitten wir Sie folgende Unterlagen – soweit vorhanden – zum Besprechungstermin mitzubringen:

  • Verträge
  • Teilungs- bzw. Gemeinschaftsordnung
  • ev. bisheriger Schriftverkehr

Von den Originalen werden wir ggf. Kopien für unsere Akte anfertigen.

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Kanzlei Lesueur & Herrmann
Mühlturmstraße 23
67346 Speyer

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