Miet- und WEG-Recht
Wer eine Eigentumswohnung kauft, wird automatisch Mitglied einer Eigentümergemeinschaft mit zahlreichen Rechten und Pflichten. Sowohl diese als auch die Befugnisse und Verpflichtungen eines Wohnungsverwalters sind in dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Sowohl auf diesem Gebiet als auch im bekanntermaßen sehr konfliktträchtigen Mietrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Wolfgang Herrmann aufgrund seiner langjährigen Erfahrung und ständigen Fortbildung mit Rat und Tat gerne zur Seite:
- Bearbeitung sämtlicher im Zusammenhang gewerblicher und privater Mietverhältnisse auftretender Fragestellungen, wie z.B. von Mietverträgen, Kündigungen, Mieterhöhungen etc.
- Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern und Hausverwaltungen in allen Fragen des Wohnungseigentumsrechts
- Durchsetzung von Forderungen der Wohnungseigentümergemeinschaft wie rückständiges Hausgeld, Sonderumlagen usw.
- Vertretung in Miet- und Räumungsstreitigkeiten
- Vertretung in Verfahren der Teilungsversteigerung und Zwangsversteigerung