Datenschutz
Auch wenn ‑ entgegen zahlreicher Befürchtungen ‑ bisher noch keine Bußgelder in Millionenhöhe bei Verstößen gegen die im Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bekannt wurden, riskiert jeder bei Verstößen gegen den Datenschutz, empfindliche Nachteile zu erleiden. Rechtsanwalt Wolfgang Herrmann, welcher sich bereits vor geraumer Zeit in dieses Rechtsgebiet einarbeitete, unterstützt Sie gerne in allen nachfolgend aufgeführten Fragestellungen des Datenschutzrechts:
- Gestaltung von Datenschutzerklärungen für Webseiten
- Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung
- Ausarbeitung von datenschutzrechtlichen Hinweisen an Kunden, Patienten etc.‑
- Erfüllung der Informationspflichten
- Erreichung von Datensicherheit durch organisatorische Maßnahmen
- Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DS-GVO