Datenschutz

Auch wenn ‑ entgegen zahl­rei­cher Befürchtungen ‑ bisher noch keine Bußgelder in Millionen­höhe bei Verstößen gegen die im Mai 2018 in Kraft getretene Da­ten­schutz­grund­ve­rord­nung (DSGVO) be­kannt wur­den, ris­kiert jeder bei Verstößen gegen den Da­ten­schutz, empfindli­che Nach­tei­le zu er­lei­den. Rechtsanwalt Wolfgang Herrmann, wel­cher sich bereits vor ge­raumer Zeit in dieses Rechtsgebiet einarbeitete, unterstützt Sie gerne in allen nachfolgend auf­ge­führ­ten Fragestellungen des Datenschutzrechts:

  • Gestaltung von Datenschutzerklärungen für Webseiten
  • Vereinbarungen zur Auftragsdatenverarbeitung
  • Ausarbeitung von datenschutzrechtlichen Hinweisen an Kunden, Patienten etc.‑
  • Erfüllung der Informationspflichten
  • Erreichung von Datensicherheit durch organisatorische Maßnahmen
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DS-GVO

Wie können wir Ihnen helfen?

Vereinbaren Sie mit uns einen ersten Beratungstermin.

Im ersten Gespräch werden wir Sie über die Erfolgsaussichten, die Kosten und Risiken in­formieren. Sie können dann entscheiden, in­wieweit wir für Sie tätig werden. Damit wir uns von Anfang an einen umfassenden Überblick hinsichtlich Ihrer Fragestellungen verschaffen können, bitten wir Sie folgende Unterlagen – soweit vorhanden – zum Besprechungstermin mitzubringen:

  • bisherige Datenschutzerklärung
  • ev. Schriftverkehr mit Aufsichtsbehörde

Von den Originalen werden wir ggf. Kopien für unsere Akte anfertigen.

Fragen, Terminvereinbarung?

Kanzlei Lesueur & Herrmann
Mühlturmstraße 23
67346 Speyer

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